Helfen im TuS
Seit dem 18.01.2015 ist jedes aktive Vereinsmitglied der TuS Ellern bis zum 65. Lebensjahr dazu verpflichtet Helferstunden oder deren Ersatzleistung zu erbringen. Innerhalb eines Kalenderjahres müssen von jedem TuS-Aktiven drei solcher Helferstunden an Vereinsfesten, Vereinsheimdiensten o.ä. erbracht werden oder es muss eine entsprechende Ersatzleistung in Form von Sonderzahlungen geleistet werden. Die detailierten Regularien dieses Helfersystems entnehmen Sie der Helferordnung.
Zur Verwaltung der Helferstunden dient unser Helferportal, zu dem sich jedes Vereinsmitglied einen individuellen Zugang anlegen kann. Hierüber können Helferstunden für die jährlichen Vereinsfeste “gebucht” werden. Außerdem kann jedes Mitglied seinen aktuellen Stand der bereits abgeleisteten Helferstunden einsehen. Alternativ kann das Ableisten der Helferdienste auch weiterhin über die Helferzettel oder ein Mitglied des Festausschusses geregelt werden.