Corona-Update ab 4. Dezember

  • 4. Dezember 2021

Liebe Mitglieder des TuS 1921 Ellern e.V.,

wie ihr mitbekommen habt, gelten ab heute (4.12.) mit der 29. CoBeLVO neue Regeln. Das bringt leider sowohl für den Innen- als auch Außenbereich weitere Einschränkungen mit sich. Nachfolgend eine etwas detailliertere Übersicht.

Sportbetrieb Innenbereich:

Es gilt eine generelle 2G+ Regelung:

  • Nur Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem negativem Test (von der Teststation oder ein beaufsichtigter Selbsttest vor Ort) dürfen am Sportbetrieb teilnehmen. Das gilt sowohl für Teilnehmer*innen als auch Übungsleiter*innen.
  • Ausnahme 1: Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate werden nach wie vor den Geimpften und Genesenen gleichgestellt und sind somit von der Testpflicht befreit!
  • Ausnahme 2: Personen, die bereits ihre Booster-Impfung erhalten haben, sind ab dem Tag der Booster-Impfung ebenfalls von der Testpflicht befreit! Der Nachweis über die Booster-Impfung muss den Übungsleiter*innen entsprechend vorgelegt werden.

2G Regelung für Kinder und Jugendliche (geimpft/ genesen) von 12 – 17 Jahre:

  • Kinder von 12 bis einschließlich 17 Jahre, die geimpft, genesen oder diesen gleichgestellte Personen sind,  benötigen keinen zusätzlichen negativen Testnachweis.

Nicht geimpfte/ genesene Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre:

  • Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind, dürfen bis zu einer Höchstanzahl von 25 Personen ebenfalls am Training teilnehmen, sofern sie einen tagesaktuellen negativen Testnachweis vorweisen können (in Form einer Bescheinigung, ansonsten ist auch ein beaufsichtigter Selbsttest vor Ort möglich).

Hinweis zu beaufsichtigten Selbsttest:

  • Ein beobachteter Selbsttest durch die Übungsleiter*innen ist sowohl für Minderjährige als auch Volljährige zulässig. Über diesen Test darf allerdings keine Bescheinigung ausgestellt werden. Der negative Test gilt lediglich nur für die Sporteinheit, bei der die Testung beaufsichtigt wurde. Die Kosten für die Selbsttests können für Mitglieder nicht vom Verein übernommen werden.

Sportbetrieb Außenbereich:

  • Im Außenbereich gilt für Volljährige Personen die Kontaktbeschränkung. Für geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte volljährige Personen sowie für Minderjährige ergibt sich dadurch keine Einschränkung. Nicht immunisierte Volljährige dürfen nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie höchstens mit zwei Personen eines weiteren Hausstandes im Außenbereich Sport treiben. Hinzukommen dürfen dabei jedoch (unbegrenzt) immunisierte Personen.

Generelles:

  • Die Kontakterfassung bleibt sowohl im Außen- als auch Innenbereich weiterhin bestehen.
  • Die Nutzung der Toilettenräume ist nur mit Maske und einzeln gestattet.
  • Innenbereich: Das Lüften zwischen den einzelnen Sportangeboten ist weiterhin erforderlich.
  • Die Soonwaldhalle wird weiterhin im Einbahnstraßensystem genutzt. (Eingang vorne am Parkplatz, Ausgang hinten an der Bühne).
  • Beim Betreten der Halle gilt Maskenpflicht. Beim Sporttreiben entfällt diese. Für Eltern, die ihre Kinder abholen, gilt ebenfalls die Maskenpflicht.

Veranstaltungen Innenbereich:

  • Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt ebenfalls die 2G+ Regelung. Ausnahmen siehe oben unter Sportbetrieb im Innenbereich.
  • Es besteht außerdem Maskenpflicht. Entfällt lediglich beim Verzehr von Speisen und Getränken.
  • Es gilt ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern.
  • Die angeordnete Testpflicht entfällt für geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen, sofern die Maskenpflicht durchgängig eingehalten wird.

Veranstaltungen Außenbereich:

  • Bei Veranstaltungen im Außenbereich gilt ebenfalls die 2G-Regel: Nehmen bei Veranstaltungen im Freien Zuschauer*innen oder Teilnehmer*innen während der Veranstaltung feste Plätze ein und erfolgt der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets, sind ausschließlich Zuschauer*innen oder Teilnehmer*innen zulässig, die geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, teilnehmen, sofern sie über einen negativen Testnachweis verfügen.
  • Es gilt die Maskenpflicht – entfällt lediglich beim Verzehr von Speisen und Getränken
  • Es gilt die Kontakterfassung

UPDATE Silvesterwanderung: Aufgrund der aktuellen Lage und der damit einhergehenden Einschränkungen, haben wir uns für eine Absage der Silvesterwanderung am 31. Dezember entschieden. Nach Überlegungen im Vorstand, möchten wir diesen – sofern es die Lage erlaubt – gerne im Frühjahr nachholen. Nähere Infos hierzu folgen zu gegebener Zeit.

Sportangebote: Informiert euch am besten bei euren Übungsleiter*innen, ob euer Sportangebot unter den genannten Bedingungen aktuell stattfindet.

Sportliche Grüße,

Euer TuS Vorstand