Seit dem 14. Januar 2022 gilt die konsolidierte Fassung der 29. Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz. Für den Sportbetrieb im Innenbereich gilt weiterhin die 2G Plus-Regel mit einigen Ausnahmen. Im Außenbereich kann der Sportbetrieb unter 2G stattfinden.
Der Landessportbund hat eine sehr gute und kompakte Übersicht ...
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