Aktuelle Corona-Regeln beim Sport

  • 24. November 2021

Liebe Mitglieder des TuS 1921 Ellern e.V.,

ab heute, 24. November, gilt die 28. CoBeLVO, die eine flächendeckende 2G-Regelung für den Sportbetrieb im Innenbereich mit sich bringt. Das bisherige Warnstufensystem wird abgelöst. Stattdessen ist nach der 28. CoBeLVO nunmehr allein die landesweite „7-Tage- Hospitalisierungs-Inzidenz“ Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Für den TuS-Sportbetrieb bedeutet dies folgendes:

Sportbetrieb im Innenbereich:

– Für den Sport im Innenbereich gilt die 2G-Regel! Es dürfen also nur noch Geimpfte und Genesene am Sportbetrieb teilnehmen. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche. Bis einschließlich 11 Jahre sind die Kinder weiterhin den Geimpften und Genesen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche von 12 – 17 Jahre dürfen nur mit einem tagesaktuellem Test am Sportbetrieb teilnehmen. Dabei gilt ein offizieller Test aus dem Testzentrum oder ein unter Aufsicht des Übungsleiters durchgeführter Selbsttest vor Ort. In der Schule durchgeführte Selbsttests haben keine Gültigkeit. 

– Übungsleiter*innen und Trainer*innen, die ehrenamtlich aktiv sind, fallen ebenfalls unter die 2G-Regelung.

– Die Kontaktdatenerfassung bleibt weiterhin bestehen!

Sportbetrieb im Außenbereich:

– Weitere Einschränkungen beim Sport im Außenbereich gibt es nicht.

– Die Kontaktdatenerfassung bleibt weiterhin bestehen!

Veranstaltungen im Innenbereich:

– Für Veranstaltungen im Innenbereich gilt ebenfalls die 2G-Regel.

– Minderjährige dürfen an der Veranstaltung teilnehmen, sofern sie einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.

– Die Maskenpflicht entfällt bei festen Sitzplätzen sowie beim Verzehr von Speisen und Getränken.

– Die Pflicht zur Kontakterfassung bleibt bestehen.

Veranstaltungen im Außenbereich:

– Bei festen Sitzplätzen sowie Einlasskontrollen gelten die Regeln wie bei Veranstaltungen im Innenbereich.

– Bei Veranstaltungen ohne festen Sitzplatz gilt die Maskenpflicht, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Für den Verzehr von Speisen und Getränken entfällt die Maskenpflicht.

Sportliche Grüße

Euer TuS Vorstand