Corona-Update
Seit dem 14. Januar 2022 gilt die konsolidierte Fassung der 29. Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz. Für den Sportbetrieb im Innenbereich gilt weiterhin die 2G Plus-Regel mit einigen Ausnahmen. Im Außenbereich kann der Sportbetrieb unter 2G stattfinden.
Der Landessportbund hat eine sehr gute und kompakte Übersicht über die aktuellen Regelungen erstellt, die hier im Detail eingesehen werden können.
Nutzung Soonwaldhalle:
Der Zutritt zur Soonwaldhalle hat mit Mundschutz zu erfolgen. Während des Sporttreibens darf dieser abgenommen werden. Sofern es die Sportart zulässt, sollte der Mindestabstand eingehalten werden. Wir empfehlen das Mitbringen eigener Trainingsmatten. Die Toilettenräume sind nur einzeln und mit Mundschutz zu betreten. Ein- und Ausgang sind voneinander getrennt zu nutzen, sodass möglichst wenige Überschneidungen zwischen den Gruppen stattfinden. Zwischen den einzelnen Trainingseinheiten ist die Halle ordentlich zu lüften.
Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir Selbsttests auch für Personen mit Booster-Impfung.