Änderung der Helferordnung

  • 17. Januar 2020

An alle Mitglieder des TuS Ellern,

mit der Fastnacht in Ellern (Ende Februar) suchen wir wieder Helferinnen und Helfer, die bereit sind, zum Gelingen der Veranstaltung beizutragen. Da der Geschäftsführende Vorstand Ende letzten Jahres die „Spielregeln“, d.h. die Helferordnung, geändert hat, möchte ich Euch hierüber kurz informieren.

Wie allen bekannt ist, hat sich unser Verein im Dezember 2013 eine Helferordnung gegeben, nach der jedes aktive Mitglied (bei Minderjährigen die Eltern) Helferstunden leisten muss. Diese Helferordnung habt Ihr mit Eurer Beitrittserklärung übrigens anerkannt. Damit habt Ihr Eure Mitgliedschaft im TuS Ellern mit der Bereitschaft verbunden, bei Vereinsfesten zu helfen – sei es durch tatkräftige Unterstützung bei den Veranstaltungen oder durch Kuchen-/Torten- und Salatbeiträge. Ersatzweise kann diese Hilfe auch finanziell abgegolten werden.

Nun ist die Helferordnung über sechs Jahre in Kraft. Sechs Jahre, in denen sich innerhalb des Vereins Veränderungen hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten ergeben haben, aber auch die Preise für einen etwaigen Personalersatz erhöht worden sind. Eine Nachfrage bei einem externen Personalanbieter hat ergeben, dass eine Servicekraft unseren Verein pro Stunde 20,60 EUR kosten würde, wenn sich mal nicht genügend Helfer gemeldet haben. Hinzu kämen noch Zuschläge, je Wochentag und Einsatzzeit (Samstag, Sonntag oder auch nachts). Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand eine Änderung der Helferordnung wie folgt beschlossen:

  • Pro Kalenderjahr müssen je aktivem Mitglied 3 Helferstunden (bisher 5) erbracht werden (§ 3 Satz 1 der Helferordnung).
  • Die Bereitstellung von Kuchen und Salaten für Vereinsveranstaltungen wird je Kuchen oder Salat mit je 1 Stunde, je Torte mit 2 Stunden angerechnet (§ 4 Satz 2 der Helferordnung). Bisher gab es keinen Unterschied zwischen Kuchen und Torten in der Helferordnung; wurde aber dennoch so praktiziert, daher eigentlich keine Änderung. 
  • Für nicht erbrachte Helferstunden muss eine Ersatzleistung als Sonderbeitrag (siehe Sat- zung – §10 Beiträge) gezahlt oder durch den Verein eingefordert werden. Bei Erwachsenen je nicht geleistete Stunde 13,00 EUR, bei Kindern und Jugendlichen je Stunde 6,50 EUR.
    (§ 5 Satz 1 der Helferordnung).

Bitte unterstützt den Verein auch zukünftig bei Festen, Veranstaltungen, Arbeitseinsätzen rund ums Vereinsheim oder auch Bewirtungen im Vereinsheim (diese sind sonntags bei Heimspielen oder auch gerne wieder freitags abends) mit Eurer tatkräftigen Hilfe. Einige Feste standen im vergangenen Jahr kurz vor der Absage, weil sich keine Helfer gefunden hatten und erst nach mühevollem Einsatz unseres Festausschusses die/der Eine oder Andere bereit zu einem Dienst war. Übrigens freuen wir uns auch über die Hilfe von Nicht-Aktiven Mitgliedern.

Termine 2020:
22.02.2020 Kappensitzung 
24.02.2020 Kinderfastnacht 
25.02.2020 Aufräumen der Soonwaldhalle 
27.09.2020 Herbstfest
14.11.2020 Martinsumzug 
29.11.2020 Adventsmarkt 
31.12.2019 Silvesterlauf

Wir stellen Euch nur ungern die Beträge in Rechnung. Diese sind nur als Ersatz zu verstehen und helfen uns noch nicht einmal dabei, eine externe Unterstützung zu bezahlen; denn die sind alle teurer und verlangen mehr als den Mindestlohn (s.o). Und letztlich dient es auch nicht dem solidarischen Vereinscharakter. Viel lieber würden wir es sehen, dass Ihr Eure Arbeitskraft einbringt.

Bitte bedenkt, dass der Sportverein nicht nur mit den Mitgliedsbeiträgen finanziert werden kann. Ein Rechenbeispiel war in der letzten Ausgabe der „Grünen Post“ abgedruckt (Bei Bedarf könnt Ihr den Bericht bei unserem Schatzmeister Andreas Simons anfordern oder auf unserer Homepage herunterladen). Wenn wir keine Vereinsfeste mehr durchführen, müsste der Mitgliedsbeitrag erheblich erhöht werden. Und ob Ihr das wollt…..?

Mit freundlichen Grüßen
Werner Petersen 
1. Vorsitzender